Koalitionsvertrag: Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz, Online Überwachung

Eine kleine Presseschau zu der nun im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Politik in Sachen Vorratsdatenspeicherung, Datenschutz, Online Überwachung

Datenschutz, Überwachung, Innere Sicherheit – auf den ersten Blick klingt es nicht schlecht, was Schwarz-Gelb vereinbart hat. Doch tatsächlich bleibt alles beim Alten.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich enttäuscht über den Kompromiss zur inneren Sicherheit im Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb gezeigt. Bei der vom Bundesverfassungsgericht geprüften Vorratsdatenspeicherung gebe es “keine Änderung gegenüber dem Status Quo”, bemängelte der Datenschützer die Absprache gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung: “Da hat sich doch gar nichts bewegt.” Schaar hätte sich nach eigenen Worten beim Streitpunkt der verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren “eigentlich ein bisschen mehr erwartet”. Die neue Regierungskoalition forderte er auf, sich für die Abschaffung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.

Die Linkspartei hat irgendwie den Originaltext der Koalitionsvereinbarungen zum Thema Internet bekommen:

Wer den Text der Koalitionsvereinbarungen (aus Kapitel I) zu Informationsgesellschaft und Medien nachlesen will, kann das hier tun. Stand ist: 20.10.2009, 13.00 Uhr. Einzig strittiger Punkt war zu diesem Zeitpunkt offenbar noch: Überprüfung des Medienkonzentrations- und Pressekartellrechts/keine weiteren Werbebeschränkungen (Z. 2558–2561).

Auch Malte Spitz von den Grünen liegen die relevanten Teile offenbar vor, dazu auch noch die Teile zur Innenpolitik und Rechtspolitik. Er hat das mal im Detail auseinander genommen. Sein Fazit:

In Hinblick auf die digitale Zukunft Deutschlands und die Stärkung der Bürgerrechte und des Datenschutzes ist von einer schwarz-gelben Bundesregierung nichts zu erwarten. Es mangelt dieser Koalition an einem Verständnis der Herausforderungen, die vor uns stehen. Man verliert sich in ewig langen Füllsätzen, ohne einmal konkret aufzuzeigen wo es eigentlich hingehen soll und warum. Es fehlt das gemeinsame Verständnis für die digitale Entwicklung und die Möglichkeiten die daraus entstehen. Das Internet wird – nach CDU-Manier – primär als Gefahrenquelle betrachtet, welche es zu beobachten und zu regulieren gilt. Von Überwachung möchte aber niemand sprechen. Das beste Beispiel dafür, wie ziellos diese neue Bundesregierung bei diesen Themen ist, ist die Häufigkeit der gewünschten Evaluierung. Es drängt einem schon fast auf, das es bald ein Evaluierungsministerium gibt. Alles wird erstmal evaluiert und dann schaut man mal weiter, von Internetsperren, über Datenschutz, über die Rechtspolitik bis zur Netzneutralität. Evaluierung ist notwendig – aber sie kann ein politisches Konzept und ein politisches Ziel nicht ersetzen. Davon ist bei Schwarz-Gelb aber nichts zu erkennen, schon gar nichts Liberales. Die Chance eines Aufbruchs nach den verlorenen vier Jahren Große Koalition wird nicht wahrgenommen. Es ist so überhaupt kein Aufbruch bei der Netzpolitik zu spüren, das es einem schon fast vorkommt, das man noch am Anfang des Jahrzehnts steht.

In punkto Vorratsdatenspeicherung steht im Koalitionsvertrag:

Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken.

Soll wohl irgendwie nach einer Verbesserung klingen, doch der AK Vorrat stellt klar:

Nach dem Koalitionsvertrag von Union und FDP wird die Vorratsdatenspeicherung weder ausgesetzt noch eingeschränkt. Auch die staatliche Nutzung der Kommunikationsdaten wird praktisch unverändert fortgesetzt.

Die einzige Bundesbehörde, die Zugriff auf Vorratsdaten hat, ist – seit 2009 – das Bundeskriminalamt. Auf Anordnung des Bundesverfassungsgerichts erhält das Bundeskriminalamt Vorratsdaten ohnehin nur “zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr”. Die Vorgaben des Koalitionsvertrags gehen kaum darüber hinaus. Außerdem sollen die Vorgaben des Koalitionsvertrags im Wege einer Verwaltungsanweisung an das Bundeskriminalamt umgesetzt werden. Bürger können sich auf eine solche interne Anweisung nicht berufen, Gerichte können sie nicht anwenden.

Die minimal eingeschränkte Anforderung von Vorratsdaten durch das Bundeskriminalamt macht nur einen unbedeutenden Bruchteil der staatlichen Nutzung von Vorratsdaten insgesamt aus:

  1. Mit am häufigsten machen sich Staatsbehörden die Vorratsdatenspeicherung zunutze, indem sie von Internet-Unternehmen die Identifizierung von Internetnutzern anhand ihrer IP-Adresse oder E-Mail-Adresse verlangen (§ 113 TKG). Diese Praxis schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein.
  2. Die Herausgabe von anlasslos erfassten Verbindungs- und Standortdaten an den Staat erfolgt fast ausschließlich im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren. Die Anforderung von Vorratsdaten im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein, weil sie im Regelfall nicht von Bundesbehörden vorgenommen wird, sondern von den Polizeien, Staatsanwaltschaften und Gerichten der Länder.
  3. Die präventive Übermittlung von anlasslos erfassten Kommunikationsdaten an die Polizeien und Geheimdienste der Länder schränkt der Koalitionsvertrag nicht ein.

Die Vorratsdatenspeicherung selbst und das damit notwendig verbundene Risiko missbräuchlicher, illegaler Zugriffe auf unsere Kontakte, die Gefahr ihres versehentlichen Bekanntwerdens (Datenpanne) sowie das Risiko, aufgrund von Verbindungen oder Bewegungen zu Unrecht in Verdacht zu geraten, bleiben nach dem Koalitionsvertrag von Union und FDP unverändert bestehen.

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