Bundesverfassungsgericht: Fragekatalog zur Vorratsdatenspeicherung

Aha! Wir spielen mal wieder Demokratie. Es bahnt dich ein weitere Fall nach dem Schema “unqualifizierte Politiker wurschteln schlecht gemachte Gesetze zusammen, die obendrein nicht Grundgesetzkonform sind,  woraufhin dann unsere demokratische Grundordnung, zu der ja noch auch die Freiheit gehört, mal wieder vom Bundesverfassungsgericht gerettet werden muss. OMG!

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Fragenkatalog zur Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung an eine Reihe von Experten und Verbänden geschickt. Die Richter haben offenbar gut recherchiert, so fragen sie etwa nach den bei “Stealth-SMS” anfallenden Verbindungsdaten, nach den Daten bei der LKW-Maut, nach offenen und kommerziellen WLAN-Hotspots und vielem anderen mehr. Bei Heise lesen wir dazu:

Bürgerrechtler: Verfassungsgericht bei Vorratsdatenspeicherung gründlicher als die Politik

Das Bundesverfassungsgericht hat Experten, Verbänden und Datenschutzbeauftragten einen Katalog mit 13 Fragen zur Vorratsdatenspeicherung zugeschickt. Das geht aus einer Mitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hervor. Die zwölf befragten Experten sollen sich demnach unter anderem dazu äußern, inwieweit die Vorratsdatenspeicherung die Bewegungen von Handynutzern und Lkw-Fahrern erfasst, wozu die Aufzeichnungen sonst genutzt werden könnten, welche Straftatbestände ohne Vorratsdatenspeicherung nicht verfolgt werden können.

Bis zum 10. Juni haben sie Zeit zu antworten. Man kann also davon ausgehen, dass es nach der Sommerpause zur mündlichen Verhandlung kommen wird.

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