Thesen zu Commons und Eigentum

Am 19. Februar fand in Berlin der 5. Interdisziplinäre Politische Salon “Zeit für Allmende” der Heinrich-Böll-Stiftung statt. Rainer Kuhlen, Silke Helfrich, Christian Siefkes, Christiane Grefe haben für den 5. Interdisziplinären Politischen Salon „Zeit für Allmende” 6 Thesen zu Commons und Eigentum entwickelt. Eine spannende Debatte. Gefunden auf Keimform und dem Commonsblog

  1. Alle Eigentumsregelungen müssen dem Erhalt und der Erweiterung der Commons verpflichtet sein: Das Konzept der Commons (Gemeingüter) beginnt sich als umfassendes Organisations- und Gestaltungsprinzip in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft durchzusetzen. Dadurch wird der Begriff des Eigentums nicht überflüssig oder aufgelöst. Aber er wird grundlegend neu ausgerichtet.
  2. Alle gemeingütergerechten Eigentumsformen müssen eine bestimmte Qualität des Umgangs mit den Gemeinressourcen sichern. Gemeinressourcen sind natürliche, soziale und kulturelle Reichtümer, die wir ererbt oder kollektiv geschaffen haben. Commons (Gemeingüter) sind mehr als Gemeinressourcen. Sie sind charakterisiert durch eine besondere Form der Sozialbeziehungen und durch die Bindung zwischen den Ressourcen und den Menschen, die sie nutzen und sich um sie kümmern (den „commoners”). Lebensfähige Commons existieren als Raum sozialer Interaktion, der auf einer Ethik der Gegenseitigkeit, Kooperation, Freiheit und Verantwortung beruht.
  3. Unbeschränkte (Privat-)Eigentumsrechte sind aus Commons-Sicht weder naturrechtlich noch utilitaristisch begründbar. Eigentum ist immer sozial konstruiert. Jede Gesellschaft wird daher einen neuen (normativen) Diskurs über das Verständnis von Eigentum und Nutzungsrechten führen müssen. Dieser findet dann in den verschiedenen Regulierungsformen über Recht, Technik und (Markt-)Strukturen seinen konkreten Niederschlag.
  4. Weder private noch staatliche exklusive Kontrolle von sozialen, kulturellen oder natürlichen Ressourcen garantiert den Erhalt der Commons: Seit Jahrhunderten findet eine schleichende Erosion der Commons statt. Sie geschah und geschieht nicht nur durch klassische Privatisierungen, sondern auch durch Prozesse wie die systematische Ausweitung „geistiger Eigentumsrechte”, „technische enclosures” etwa mittels Digital-Rights-Management-Systeme (DRM), durch Chaos, Korruption oder die tatsächliche Übernutzung von zu Niemandsland gewordenen Commons. Auch „öffentliches Eigentum” liefert oft nur einen staatlichen Rahmen für die Kommerzialisierung und das Abschmelzen der Commons.
  5. Rechte an den Gemeinressourcen sind nie exklusive Eigentumsrechte, sondern stets gemeinsame Besitzrechte der Commoners und als solche prinzipiell beschränkt im Nutzungsrecht der anderen. Die Commoners müssen sich in die Lage versetzen, ihre Zugangs- und Nutzungsrechte wahrzunehmen und auszuüben. Dies kann in vielfältigen, dezentralen Eigentums- und Besitzformen geschehen, die dem Erhalt der Commons und damit dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Die Inanspruchnahme dieser Nutzungsrechte muss sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit und Fairness orientieren, so dass alle fairen Zugang zu den Ressourcen erhalten und die Nutzungsmöglichkeiten in unverminderter Qualität erhalten bleiben.
  6. Durch private Besitznahme oder (vorübergehend notwendige) staatliche Kontrolle der Commons entstehen keine exklusiven Eigentumsrechte, sondern nur jeweils unterschiedlich definierte nicht-exklusive Nutzungsrechte. Jede private oder staatliche Aneignung darf weder zu einer Vernichtung oder massiven Beeinträchtigung der Commons führen, noch darf die Gemeinschaft aller unbillig von der Nutzen dessen, was ihnen als Commons zusteht, ausgeschlossen werden.

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