Internetzensur: Hausdurchsuchung wegen Links und Beteiligung an Diskussion über Internetsperren

Die Auseinandersetzung um die Einführung von Internet Sperrlisten für Seiten mit Kinderpornografie (Zensur bestimmter Seiten via DNS Manipulation) geht hierzulande in eine neue Runde. Auf dem Lawblog beschreibt Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht die jüngsten Entwicklungen: Dänische Sperrliste mobilisiert Polizei

Die dänische Sperrliste gegen Kinderpornografie ist ein Thema in der Diskussion um Ursula von der Leyens Pläne zum Einstieg in die Internetzensur. Kritiker weisen darauf hin, dass die Liste ein Negativbeispiel ist. Sie enthält laut Medienberichten auch zahlreiche Internetseiten, die keine strafbaren Inhalte haben. Die Sperrliste ist mittlerweile auch auf Wikileaks aufgetaucht. Für die deutschen Ermittlungsbehörden ein willkommener Anlass, Ermittlungsverfahren einzuleiten und Hausdurchsuchungen vorzunehmen. Und zwar gegen deutsche Seitenbetreiber, die sich lediglich an der Diskussion über Internetsperren beteiligen und hierbei direkt oder indirekt auch auf die Sperrliste verlinken. Vor einigen Tagen wurde bei jemandem durchsucht, der auf seiner Internetseite auf ein Weblog verlinkt hatte, das wiederum einen Link zur Sperrliste auf Wikileaks gebracht hatte. Gegen den Betreiber des Weblogs selbst wird mittlerweile auch wegen der “Verbreitung von Kinderpornografie” ermittelt. Er ist zu einer Vernehmung vorgeladen worden...
Den ganzen Artikel auf dem Lawblog lesen: Dänische Sperrliste mobilisiert Polizei Weitere Links zum Thema: Auf Gulli.com schriebt Annika Kremer: Sperrlisten verlinkt - Durchsuchung
Angesichts der Aufmerksamkeit, die das Thema Internet-Sperren gerade in den letzten Wochen auslöste, ist es schwer abzusehen, welche Kreise diese Praxis noch ziehen wird. Es ist jedoch durchaus möglich, dass noch mehr Blogger und kritische Berichterstatter unter den Betroffenen sein werden. Blogger und Rechtsanwalt Udo Vetter kommentiert: "Mal wieder ein Beispiel dafür, dass man sich als Ermittlungsrichter auch ohne tatsächliche Anhaltspunkte - wie vom Gesetz gefordert - einen Anfangsverdacht basteln kann. Hauptsache, man verfügt über eine blühende Fantasie und ausreichende Betriebsblindheit für die Grundrechte der Betroffenen."
Ein Artikel auf Netzpolitik zum Thema: Hausdurchsuchung bei Blogger, der dänische Kinderporno-Sperrliste verlinkt